Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
SleepLab.Service Ralf Dinnebier, Malzer Dorfstraße 59, 16515 Oranienburg – Stand 01.07.2018
1 Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle, auch zukünftige Lieferungen, Leistungen und Angebote im Geschäftsverkehr zwischen dem Geschäftspartner (Käufer) und SleepLab.Service Ralf Dinnebier (Verkäufer). Der Käufer erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen, auch für Folgegeschäfte, einverstanden.
Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen; diese gelten auch bei Durchführung des Auftrags nicht als Andere Vereinbarungen, sowie mündliche Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit unserer ausdrückliche Zustimmung
2 Angebote und Bestellungen
Unsere Angebote sind immer unverbindlich und Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seiner Gehilfen über bestimmte Eigenschaften der Ware stellen gegenüber Unternehmern keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Bei Lieferungen von Kleinbestellungen entstehen zusätzliche Versandkosten die gesondert vereinbart und ausgewiesen werden.
Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung Wird keine Auftragsbestätigung erteilt, so kommt der Vertrag in jedem Fall durch Lieferung mit dem Inhalt unserer Rechnung zustande.
3 Lieferung, Liefer- und Leistungsfristen
Der Käufer hat bestellte Ware, wenn nicht anders schriftlich vereinbart spätestens binnen 2 Werktagen nach Bereitstellung zu übernehmen, sofern keine Versendung vereinbart Bei vorrätiger Ware gilt die Bereitstellung am Tag des Vertragsschlusses als erfolgt,
Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Übergabe an den Lieferdienst auf den Käufer über.
Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers per Frachtgut, Spedition, Post und der gleichen nach unserer Wahl ab unserem Geschäftssitz Oranienburg oder ab Lager unserer Lieferanten. Wenn uns der Käufer eine bestimmte Versandart vorgegibt, werden dem Käufer die daraus resultierenden Kosten auch dann in Rechnung gestellt, wenn wir üblicherweise frei Empfangsstation liefern würden.
Treten auf unserer Seite Hindernisse auf die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, B. höhere Gewalt, Aus- und/oder Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, verlängert sich die Liefer- oder Leistungsfrist angemessen. Führt ein solches Hindernis zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, kann der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten (3.5). Wird die Lieferung oder Leistung wegen solcher Ereignisse dauerhaft unmöglich, sind wir ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Käufers sind in diesem Fall ausgeschlossen; Ziffer 7. bleibt unberührt. Bei einem Hindernis zur Erbringung der vereinbarten Leistung ist der Käufer ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Käufer unverzüglich nach Bekanntwerden über dieses Liefer- oder Leistungshindernis unterrichten und im Fall des Rücktritts vom Vertrag eine erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Diese Regelungen gelten auch bei Ausfall oder nicht rechtzeitiger Lieferung durch den Hersteller der Ware, sofern wir den Ausfall bzw. die Verzögerung nicht zu vertreten haben.
Überschreitungen von vereinbarten Lieferterminen berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, wenn er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist (mindestens 14 Tage) eingeräumt Diese Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen. Weitergehende Rechte und Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Voraussetzungen unserer Haftung nach Ziffern 7.1 und 7.2 sind erfüllt.
Ist der Käufer zur Übernahme der Ware aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht innerhalb von 2 Werktagen nach Bereitstellung (vgl. Ziffer 1) in der Lage, so treten Annahmeverzug und Übergang der Leistungsgefahr bereits ein, sobald wir dem Käufer die Bereitstellung (vgl. Ziffer 3.1) mitgeteilt haben.
Transportschäden und offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Lieferung schriftlich beim Überbringer anzuzeigen. Für Unternehmer gelten zudem die weiteren Regelungen in Ziffer
Die besonderen Vorschriften zur Mängelrüge des Warenüberbringers sind zu beachten. Diese Meldung ist und unverzüglich zusammen mit einem Schadensprotokoll zuzusenden.
4 Mängelrüge und Gewährleistung
Ist der Käufer Unternehmer, sind uns offensichtliche Mängel unverzüglich nach Lieferung der Ware und erkennbare Mängel unverzüglich nach der unverzüglich auf die Warenlieferung oder Erbringung der Leistung folgenden Untersuchung der Ware oder Dienstleistung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich
Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung werden wir die Lieferung oder Leistung nach unserer Wahl nachbessern oder durch eine mangelfreie Wir können eine vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Das Recht, die Nacherfüllung insgesamt zu verweigern, steht uns auch gegenüber Käufern, die Unternehmer sind, zu. Die Rechte des Käufers bestimmen sich in diesem Fall nach Ziffer 4.4. Ist der Käufer Unternehmer, hat er zur Mängelbeseitigung die Lieferung auf seine Kosten und sein Risiko an uns zurückzugeben. In keinem Fall haften wir für die Kosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Nach unserer Wahl können wir die Mängelbeseitigung auch beim Käufer ausführen.
Ist der Käufer Unternehmer, beschränkt sich unsere Haftung für Fremderzeugnisse auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehen, vorausgesetzt, wir machen dem Käufer bei Abtretung alle uns bekannten Angaben über den Lieferanten zugänglich, die dem Käufer die Geltendmachung des Anspruches ermöglichen.
Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung oder Ersatzleistung oder bei Verweigerung der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten nach Ziffer 2 kann der Käufer zwischen Herabsetzen der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag wählen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
Wählt der Käufer wegen mangelhaften Lieferung oder Leistung nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben unbeschadet der Regelungen in Ziffern 1 und 7.2. kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware falls dies zumutbar ist, bei ihm. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich in diesem Fall auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache, wenn der Käufer Unternehmer ist. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Offene Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der in Ziffer 7 genannten Frist, schriftlich unter Angabe der Bestelldaten sowie der Rechnungs- und Versandnummern anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die form- und fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Anzeige fristgerecht bei uns eintrifft.
Für nachweisbare Material-, Fertigungs- oder Konstruktionsmängel, die sich erst nach Inbetriebnahme der von uns gelieferten Ware zeigen, leisten wir über einen Zeitraum von 6 Monaten Gewährleistung, gerechnet vom Tage der Auslieferung an den Käufer. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Auf unser Verlangen hat der Käufer die mängelbehaftete Ware an uns oder an eine von uns benannte Vertragswerkstatt/den Hersteller Die Versandkosten tragen wir, wenn die Beanstandung rechtzeitig und begründet ist, ansonsten trägt sie der Käufer.
Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn
- gelieferte Ware weder sofort nach Empfang untersucht noch Mängel nach ihrer Entdeckung unverzüglich und fristgerecht gerügt werden (4.1. und 4.6.),
- die von uns oder dem Hersteller der Ware festgesetzten technischen Vorschriften und Anwendungshinweise nicht beachtet werden, insbesondere wenn die gelieferten Waren und/oder Geräte nicht bestimmungsgemäß verendet und genutzt werden und
- Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an den gelieferten Waren durch hierzu nicht autorisierte Personen vorgenommen wurden oder
- gelieferte Waren sonst unsachgemäß behandelt
Weitergehende Ansprüche des Käufers auf Grund von Mängeln der gelieferten Ware oder der erbrachten Leistung, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden und Schäden aus sonstiger Vertragsverletzung sind nach Maßgabe nachfolgender Ziffer ausgeschlossen.
5. Preise und Zahlungen
Es gelten die Preise unserer jeweils gültigen Preislisten zum Zeitpunkt des Vor dem Vertragsabschluss abgegebene Angebote sind freibleibend oder gelten bis zum im Angebot aufgeführten Ablaufdatum des Angebotes.
Die Zahlung hat innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug per Überweisung unter Nennung der Rechnungsnummer zu erfolgen, es sei denn, es wird dem Käufer ausdrücklich eine Skontofrist oder eine andere Zahlungsfrist eingeräumt. Es gelten in jedem Fall die auf der Rechnung beschriebenen Zahlungsfristen Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Leistung ist der Zahlungseingang beim uns. Überweisungskosten, Wechselsteuern und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ist der Käufer Unternehmer, ist das Geltendmachen von Zurückbehaltungs- und/oder sonstigen Leistungsverweigerungsrechten nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig und nur, wenn diese in demselben Vertragsverhältnis begründet
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, sind wir bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Besorgnis wesentlicher Vermögensverschlechterung, die unseren Anspruch gefährdet berechtigt, die Lieferung auszusetzen oder nach unserer Wahl die sofortige Vorauszahlung aller, auch nicht fälliger Forderungen zu Kommt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen, von uns zu setzenden Frist nach, sind wir berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten. Ferner sind wir berechtigt, dem Käufer die uns entstehenden Kosten sowie den entstandenen Schaden zu berechnen.
Für alle Retouren, sei es zum Umtausch oder zur Gutschrift, die auf eine fehlerhafte Bestellung oder auf Gründe zurückzuführen sind, die wir nicht zu vertreten haben, kann der Käufer mit einer Bearbeitungsgebühr belastet werden, und zwar 2 % vom Netto-Warenwert, mindestens jedoch mit 10,00 €.
Verbrauchsmaterial ist vom Umtausch
6. Haftung
Für Schäden des Käufers haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird durch uns eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, haften wir auch dann, wenn uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wesentlich sind alle Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen Ist der Käufer Unternehmer, beschränkt sich unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Sie gelten außerdem nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden, bei Verlust des Lebens, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei übernommener Beschaffenheitsgarantie.
Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Dies gilt nicht, sofern uns Arglist vorzuwerfen ist oder ein Fall von Ziffer 6.2 vorliegt.
In keinem Fall haften wir für Schäden infolge Nutzungsausfalls oder andere Schadensursachen wie Nebenschäden und Folgeschäden und zwar weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung noch sonstigen Rechtsgründen.
7. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum bis zur Erfüllung aller, auch der künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Die Einstellung einzelner Ansprüche in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht In diesem Fall gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Der Eigentumsvorbehalt erlischt bei Ausgleich dieser Saldoforderung.
Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware sind uns unverzüglich mitzuteilen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltslieferungen sind nicht zulässig, solange der Eigentumsvorbehalt besteht. Ist der Käufer Unternehmer, darf er diese nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern. Dieses Recht endet, wenn über das Vermögen des Käufers Insolvenzantrag gestellt wird.
Bei einer Beeinträchtigung der Sicherungsrechte des Verkäufers durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung von Lieferung und/oder Forderungen ist der Käufer verpflichtet uns sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren zu benachrichtigen und den Dritten auf unsere Sicherungsrechte Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen, die uns durch Abwehrmaßnahmen entstehen, die aufgrund der Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte erforderlich werden.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, wie z.B. bei Zahlungsverzug, aber auch bei drohender Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder nach setzen einer angemessenen Frist Vertrag zurückzutreten. Der Käufer erteilt hiermit unwiderruflich seine Zustimmung zur
8. Datenspeicherung
Der Käufer wird darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und ausschließlich an beauftragte Dienstleister im Rahmen der Auftragsbearbeitung weitergegeben werden. Wir verweisen hier auch ausdrücklich auf unsere Datenschutzhinweise, die auf unserem Internetauftritt unter www.sleeplabservice.de zu finden sind.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Oranienburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Kollisionsrechts. Die Anwendung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Oranienburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nichtige, unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmungen sind durch solche wirksamen und durchführbaren Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Gleiches gilt, wenn diese Bedingungen eine Lücke enthalten sollten. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Anderssprachige Fassungen sind lediglich Übersetzungen
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